Suchtberatung & Prävention

im Landkreis St. Wendel 

Suchtprävention und Suchtbehandlung

Alkohol, Nikotin, illegale Drogen ...
Fragen zu Spielsucht, Internet oder Essstörungen? 

Die Beratungsstelle Knackpunkt stellt im Landkreis St. Wendel ein umfangreiches Angebot in den beiden Bereichen Suchtberatung und Suchtprävention zur Verfügung.

Suchtberatung:

  • Wir beraten Jugendliche und Erwachsene,
  • sind Ansprechpartner für Eltern, Angehörige und weitere Personen aus dem Umfeld eines Konsumenten.
  • Wir beraten bei Gefährdung oder Abhängigkeit von legalen, illegalen Drogen und nichtstofflichen Süchten,
  • bieten Unterstützung bei der Vermittlung in Entgiftung und Therapie ...

Die Beratung ist kostenlos, auf Wunsch anonym. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Suchtprävention:

  • Wir gestalten Projekte unterschiedlichen Umfangs zur Suchtprävention,
  • unterstützen Schulen, Einrichtungen, Vereine und sonstige Interessierte zum Thema Suchtvorbeugung,
  • bieten Fortbildungen und Fachvorträge an,
  • arbeiten mit vielen Kooperationspartnern im Landkreis St. Wendel zusammen ...

Termine nach Vereinbarung
Offene Sprechstunde (ohne Terminvereinbarung):   mittwochs 10 - 12 Uhr

Kontakt

Suchtberatungsstelle „Knackpunkt“
Alter Woog 8
66606 St.Wendel
Tel.: (06851) 8908-122
E-Mail: knackpunkt(at)stiftung-hospital.de

Bereichsleitung

Michael Kuhn

Tel.: (06851) 8908-118
Fax.: (06851) 8908-164
E-Mail: michael.kuhn(at)stiftung-hospital.de

Aktionstag Suchtberatung 10.11.2021

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Beraten – Behandeln – Begleiten – Unterstützen - Stabilisieren in Krisen sowie dauerhaft herausfordernden Lebenssituationen

Suchtberatungsstelle Knackpunkt
Hilfe und Unterstützung bei Suchtproblemen und Fragen rund um das Thema Sucht (Alkohol, Nikotin, illegale Drogen oder bei süchtigen Verhaltensweisen) finden Betroffene und ihre Angehörigen sowie Fachleute und Interessierte

Was erwartet Betroffene in der Suchtberatungsstelle?
Die Beratungsstelle ist die erste Anlaufstelle und der Dreh- und Angelpunkt der Suchthilfe. Betroffene – auch Angehörige – können sich den Beraterinnen anvertrauen.
Wer Hilfe sucht, sollte vor dem ersten Besuch der Suchtberatungsstelle telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin vereinbaren. So wird sichergestellt, dass die Beraterin ausreichend Zeit hat. Alle Beratungsgespräche sind persönlich und absolut vertraulich.

Im Gespräch mit Fachkräften wird geklärt, welche Behandlung sinnvoll ist
Im ersten Gespräch klären Betroffene die Fragen, mit denen sie in die Suchtberatung gekommen sind. Wenn nötig, werden weitere Termine vereinbart, um zu besprechen, welche Behandlung sinnvoll ist. Das kann eine ambulante Behandlung sein, bei der man über mehrere Wochen Einzel- und Gruppenberatungen wahrnimmt. Oder auch eine stationäre Behandlung. Beide beginnen mit einer Entwöhnung. Sie enden mit der Nachsorge. Dafür wird die Suchtberatungsstelle eine Selbsthilfegruppe vorschlagen und Adressen nennen. 

Klärung finanzieller und rechtlicher Fragen
Außerdem werden in der Beratung die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen für eine ambulante oder stationäre Behandlung geklärt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel die Behandlung, die Rentenversicherung die Rehabilitation. Grundsätzlich gilt: Jeder und jede hat ein Recht auf die Behandlung der Abhängigkeit, denn Sucht ist eine anerkannte Krankheit. Die Beratungsstelle hilft Betroffenen dabei, die erforderlichen Anträge zu stellen. 

Zentrale Rufnummern

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